"Notbremse" Sportbetrieb ab 31.03.2021
Mit der öffentlichen Bekanntgabe zur Überschreitung der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, ordnet die Stadt Brandenburg an der Havel ab dem 31.03.2021 Schutzmaßnahmen für die Dauer von mindestens 14 Tagen an.
Für den Sportbetrieb gilt ab dem 31.03.2021 (abweichend von § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 der 7. SARS-CoV-2-EindV):
- Individualsport ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig,
- Kindersport in Gruppen wird vollständig untersagt.
- Die städtischen Sportanlagen werden für den Zeitraum vom 31.03.2021 bis mindestens 13.04.2021 erneut geschlossen.
- Die jüngst mit dem Stadtsportbund oder der Stadt verabredeten Nutzungen auf den kommunalen Sportplätzen werden ausgesetzt.
😊 Die SG Stahl hält weiter zusammen. Ihr seid die BESTEN !!! 😊
Stand: 31.03.2021, 11:35 Uhr