Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen bis 14. Februar eingestellt
Seit 11. Januar 2021 gilt im Land Brandenburg eine neue, befristete Eindämmungsverordnung die auch unsere Mitglieder/innen betrifft.
Laut § 12 der Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen des COVID-19-Virus im Land Brandenburg ist der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen untersagt.
Wir hoffen alle gemeinsam, dass die Einschränkungen nicht lange andauern. Sobald es Änderungen gibt, werden wir natürlich entsprechend informieren.
😊 Die SG Stahl hält weiter zusammen. Ihr seid die BESTEN !!! 😊
Stand: 12.01.2021, 15:47 Uhr