Seit den 04. März 2022 haben wieder alle Personen Zutriff zu unseren Sporteinrichtungen, da die 3G-Regelung in Kraft tritt.
Weitere Informationen können aus dem Schreiben des MBJS entnommen werden:
- Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Erläuterungen der Änderungen für den Bereich SPORT